Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 19 W 74/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 Abs 1 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO
Beweisaufnahme: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei Beantwortung von nicht an ihn gerichteten Beweisfragen - Judicialis
ZPO § 406
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406
Zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Stellungnahme zu nicht an ihn gerichteter Fragestellungen des Beweisbeschlusses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Irrtum über Gutachtenauftrag stellt keine Befangenheit dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit auf Grund der Beantwortung von nicht im Beweisbeschluss vorgesehenen Fragen
- sokolowski.org (Auszüge)
Befangenheit des Sachverständigen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Befangenheit des Sachverständigen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.09.2007 - 27 O 308/05
- OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 19 W 74/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 19 W 74/07
Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn ein Sachverständiger über die ihm durch den Beweisbeschluss und den Gutachterauftrag gezogenen Grenzen hinaus geht und den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist, oder wenn er den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig sind, und mit seinen Feststellungen eindeutig über den ihm erteilten Gutachtenauftrag hinaus geht (OLG München, OLGR 1997, 10, 11; OLG Celle, VersR 2003, 1593, 1594; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 24.10.1996, 16 W 220/96, JURIS). - BGH, 04.10.2007 - X ZR 156/05
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 19 W 74/07
Maßgeblich ist, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei objektive Gründe für den Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit bestehen (BGH, Beschl. v. 04.10.2007, X ZR 156/05, JURIS). - OLG Schleswig, 24.10.1996 - 16 W 220/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2007 - 19 W 74/07
Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn ein Sachverständiger über die ihm durch den Beweisbeschluss und den Gutachterauftrag gezogenen Grenzen hinaus geht und den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist, oder wenn er den Eindruck erweckt, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig sind, und mit seinen Feststellungen eindeutig über den ihm erteilten Gutachtenauftrag hinaus geht (OLG München, OLGR 1997, 10, 11; OLG Celle, VersR 2003, 1593, 1594; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 24.10.1996, 16 W 220/96, JURIS).